| Aktuelle Sendung |
| ZuSa Pur - Musik nonstop | | Statt Mega- und Superhits gibt es hier wirklich echte Abwechslung:
Unser Mr. A führt sie quer durch die Musikkultur und findet immer wieder Songs, die woanders schon längst vergessen und in der Versenkung verschwunden sind ...
... und die bei Ihnen garantiert den einen oder
anderen "Aha!" - Effekt hervorrufen.
Ob von Zucchero bis Alphaville, oder von Ziggy Marley bis AIR - bei uns ist alles dabei.
| | | Moderiert von Mister A. | |
| Nachrichten aus Heide, Elbmarsch und
Wendland |
| IHK: Stimmung in der regionalen Tourismusbranche weiterhin positiv |
|
| Landkreis Lüneburg kann jedem zweiten unter 3-Jährigen Kind Betreuungsplatz anbieten |
|
| ausgestrahlt: Endlagersuchgesetz schlecht gemacht und intransparent |
|
| Unterstützen Sie Radio ZuSa |
| Werden Sie Mitglied von Radio ZuSa e.V. |
|
| Neues aus den Funkhäusern |
Radio ZuSa bei Facebook!
Wir sind bei Facebook - Eilmeldungen und Nachrichten aus der Region, Veranstaltungs- und Programmtipps, aktuelle Informationen aus den Studios und täglich aktualisierte Programmvorschau! |
Praktikum im Hörfunk
Radio ZuSa, der Sender für Heide, Elbmarsch und Wendland,
bietet in den Funkhäusern in Uelzen und Lüneburg wieder Praktika im Bereich des Hörfunkjournalismus an!
Voraussetzung für ein Praktikum ist das Abitur und Zeit für mind. 3 Monate (Auch Jahrespraktikum möglich).
Du bist...
- kreativ und motiviert
- ZuSa-Land-kundig
- teamfähig
- stilsicher
Du hast...
- Gespür für Themen
- Interesse, etwas für Dich und
deine Zukunft zu tun?
- PC Grundkenntnisse Word, Excel
Dafür lernst Du...
- redaktionelles Arbeiten im Bereich Nachrichten
- Recherche
- Führen von Interviews
- Schreiben kreativer Moderationen
- Umsetzen tagesaktueller Themen
- Umgang mit dem digitalen Schnittsystems Cutmaster
- Moderation "On Air"
Wenn Ihr Interesse an einem journalistischem Praktikum
(mind. 3 Monate bis 12 Monate)
bei Radio ZuSa habt, dann solltet Ihr euch mit Lebenslauf, Lichtbild und Abiturzeugnis schnell bewerben:
Studioleiter Uelzen:
Carsten Schlüter
Am Ilmenauufer 47
29525 Uelzen
c.schlueter@zusa.de
Studioleiter Lüneburg:
Matthias Dworschak
Scharnhorststr. 1
21335 Lüneburg
m.dworschak@zusa.de
|
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Hörfunkprogramm von Radio ZuSa
1. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen, die im Hörfunkprogramm von Radio ZuSa veranstaltet werden. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das Radio ZuSa in seinem Hörfunkprogramm veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:
2. Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Radio ZuSa und der Betriebsgesellschaft von Radio ZuSa, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
3. Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn
Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Hörfunkprogramm von Radio ZuSa, ggf. auch in Besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziff. 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme - und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. Aufgaben.
4. Teilnahme über Telefon / Kosten
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) möglich.
Die Telefonkosten sind zum Ortstarif; bei Mobilfunk und Ferngesprächen können höhere Kosten entstehen.
5. Gewinn
Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preisspendern gestellt werden, bietet Radio ZuSa nur in deren Namen an. Radio ZuSa ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für Sach- bzw. Rechtsmängel an den gestellten Preisen.
Preise müssen grundsätzlich vom Gewinner in den Studios abgeholt werden. Ein Versand findet nicht statt.
6. Ausschluss von Teilnehmern
Radio ZuSa behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Radio ZuSa kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Hörfunkprogramm von Radio ZuSa (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern könnten.
7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.
Stellt Radio ZuSa nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann Radio ZuSa diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
8. Veröffentlichung von Namen; Promotion
Radio ZuSa darf den Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten von Radio ZuSa bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung.
Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen, für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
9. Abbruch Gewinnspiel
Radio ZuSa behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio ZuSa zu.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Haftungsausschluss
Radio ZuSa haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen.
12. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
14. Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die Rundfunkgesellschaft Nordostniedersachsen gGmbH
Ilmenauufer 47
29525 Uelzen
|
|
 | | Interview im Kasten: Wellenrauschen Moderator Gunnar Theuerkauff mit Barry Burns von der Band Mogwai
|  | | Lüneburgs Bürgermeister Dr. Scharf beim Deutschen Weiterbildungstag 2010
|  | | digitales DHD-Mischpult |  | | Zu Gast bei Florian-ZuSa:
v.l.
Dominik Schwock, Mirko Tügel und Alexa Casteinicke von der
Kreisjugendfeuerwehr Lüchow-Dannenberg
|
|